Der Bildungsbereich wird in jedem Bundesland Deutschlands durch eigene gesetzliche Regelungen gesteuert, die auf dem bundesweiten Gesetz über die allgemeine Bildung und Erziehung (ABI) basieren. Dieses Gesetz legt Entwicklungsrichtungen, Lehrpläne und die Struktur des Bildungsprozesses fest, gewährleistet allen Bürgerinnen und Bürgern das verfassungsmäßige Recht auf Bildung und definiert Qualitätsstandards.
Neben staatlichen Einrichtungen existieren in Deutschland mehr als 2.500 private Bildungseinrichtungen. Sie werden von privaten Trägern geführt, erhalten jedoch staatliche Zuschüsse. Diese Schulen sind verpflichtet, Bildungsprogramme anzuwenden, die mit denen öffentlicher Schulen vergleichbar sind.
In Berlin sind dauerhaft 170 private Bildungseinrichtungen tätig, in denen mehr als 40.000 Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden. Darüber hinaus gibt es in der Hauptstadt 48 berufliche Schulen mit rund 14.000 Lernenden. Insgesamt besuchen etwa 12 Prozent aller Berliner Schülerinnen und Schüler nichtstaatliche Einrichtungen.
Der Senat des Landes Berlin hatte bereits zuvor beschlossen, Änderungen am Berliner Schulgesetz vorzunehmen, das die Schulpflicht regelt. Dies betrifft insbesondere Bestimmungen zur Finanzierung privater Bildungseinrichtungen, einschließlich der staatlichen Unterstützung, die unter anderem auf Grundlage der erhobenen Schulgelder erfolgt. Die Behandlung dieser Frage in der Senatsverwaltung für Finanzen Berlin war jedoch mehrfach verschoben worden.
Nun wurde eine Einigung über die Einführung eines einheitlichen Systems der Elternbeiträge für private Schulen erzielt. Nach der festgelegten Staffelung beträgt der maximale monatliche Beitrag für Familien mit einem Jahreseinkommen zwischen 55.000 und 73.000 Euro 290 Euro. Die Beiträge reichen künftig von symbolischen 10 Euro für einkommensschwache Familien bis zu 290 Euro für Haushalte mit Einkommen nahe der Obergrenze. Dazwischen liegen Beitragsstufen von 35, 65 und 160 Euro.
Einige Fachleute im Bereich der Schulbildung äußern jedoch die Ansicht, dass private Schulen dadurch für Kinder aus einkommensschwachen Familien weniger zugänglich werden könnten, da in solchen Einrichtungen teilweise wirtschaftliche Aspekte stärker gewichtet würden als pädagogische Entwicklungsziele.
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